Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vertrages, Pflichten der der Wbshop von MTis GmbH und des Nutzers und die Abwicklung der geschlossenen Verträge.
Betreiberinformationen MTis GmbH.:
MTis GmbH.
Hengeloer Straße 10, 48455 Bad Bentheim-Gildehaus
Tel: +49 (0)5924 7827975
Fax: 0031847 179 100
Mail: [email protected]
Handelszimmer: HRB 207640 Amtsgericht Osnabrück
Steuernummer: 55/200/89201, Ust.Id: DE290515396
IBAN: DE55280699567216208201 BIC: GENODEF1NEV
MTis GmbH ist ein Unternehmen der MTis B.V Haverstraat 8a 7573 GK Oldenzaal (NL)
Bank: Grafschafter Volksbank EG
Konto: 7216208201
Bankleitzahl: 28069956
Alle Angaben und Preise in unserem Shop sind freibleibend!
Eventuelle Fehler müssen wir uns vorbehalten!
1. Geltungsbereich/Nebenabreden:
(1) Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage der hier abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Vereinbarungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von unseren Vertretern oder Hilfspersonen erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn wir hierfür unsere schriftliche Zustimmung erteilen.
(3) Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, daß die Geschäftsbedingungen des Anwenders Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
2. Angebote:
Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Muster, Proben oder Angaben (wie Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen etc. in Musterbüchern, Preislisten oder sonstigen Publikationen zeigen die Qualität der Ware so gut wie möglich. Abweichungen, auch wenn sie über das Maß des Geringfügigen hinausgehen, rechtfertigen nicht die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, wenn sie handelsüblich sind. Vereinbarungen über Mengen oder Qualitätsangaben sind erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gleiches gilt für Angaben unserer Lieferanten und unserer Mitarbeiter. Auch Kostenvoranschläge und Frachtangaben sind unverbindlich, bis Sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
Alle getroffenen Vereinbarungen zu Lieferungen, Terminen und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend, bis zur schriftlich erfolgten Bestellbetätigung durch unser Haus.
3. Preise:
Es gelten grundsätzlich die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, jedoch nur bei Abnahme der bestätigten Menge. Bei Teilabnahmen müssen kalkulierte Rabatte gesondert berechnet werden.
Wenn die Lieferung später als 4 Wochen nach Vertragsabschluß erfolgt, sind unsere dann geltenden Listenpreise maßgeblich, wenn diese für Sie keine Preiserhöhung nach sich ziehen. Können wir den Auftrag nur noch zu erhöhten Preisen erfüllen, werden wir Sie benachrichtigen. Sie haben selbstverständlich das Recht in einem solchen Fall den Auftrag zu stornieren.
Alle Sonderarbeiten einer Lieferung bedingen einen Preisaufschlag.
4. Lieferung:
a. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind circa-Zeiten. Geraten wir in Verzug, so haften wir für den durch den Verzug entstandenen Schaden nur, wenn der Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Lieferung durch uns erfolgt insofern unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird und die fehlende Verfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten haben. Schadensersatz wegen Nichterfüllung können Sie auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Fall leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, der nicht zu vertretender Umstände sind wir berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
b. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware einem Spediteur, einem Frachtführer der Bahn, der Post oder dem Vertragspartner übergeben oder zur Abholung bereitgestellt worden ist. Auch bei frachtfreier Lieferung tragen Sie die Gefahr des zufälligen Unterganges.
Die Lieferzeit ist – vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen – eingehalten, wenn die bestellte Ware versandbereit steht und der Vertragspartner hiervon unterrichtet wurde. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf ihn über.
Die uns durch die Verzögerung entstehenden Kosten sind zu vergüten. Außerdem sind wir berechtigt, nach Ablauf gesetzter Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten bzw. Ersatz des uns infolge des Verzuges entstandenen Schadens zu verlangen.
c. Versicherungen gegen Transportschäden und Bruch erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners und zu seinen Lasten. Schadensmeldung muss unverzüglich und schriftlich nach Erhalt der Ware erfolgen. Offensichtliche Transportschäden und Mengenabweichungen müssen sofort bei Eintreffen der Sendung durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder gleichartige Beweismittel festgestellt und auf den Begleitpapieren (Frachtbrief usw.) bescheinigt werden. Ansprüche wegen der Schäden gegen Dritte sind auf Verlangen abzutreten.
5. Definition des Begriffes „geringfügige Abweichung“:
a. Für Lieferungen, auch Minder- und Mehrlieferungen in Maßen und Gewichten von Papier- und Kartonwaren gelten die folgenden Bedingungen:
aa. Maß- und Stärkenberechnungen:
Berechnungsarten: Papier wird nach Gewicht oder nach Bogenzahl verkauft. Die Berechnungsart (ob Gewicht oder Bogen) ist in der Auftragsbestätigung festzulegen. Die Abmessungen der Bogen, sowie Breite und Durchmesser der Rollen sind in Zentimetern anzugeben und Bruchteile von Zentimetern möglichst auf halbe Zentimeter abzurunden.
Stärken: Bei Rollen und nicht abgezählten Bogenpapieren ist die Papierstärke in Gramm je Quadratmeter (g/qm) anzugeben, wobei Bruchteile von Grammgewichten unberücksichtigt bleiben. Bei Bogenpapieren, die abgezählt werden, ist die Papierstärke in Kilogramm für 1000 Bogen anzugeben. Bei der Errechnung der Kilogrammgewichte für 1000 Bogen sind die Dezimalstellen unter 0,25 auf ganze und unter 0,75 auf halbe Kilogramm abzurunden. Die Dezimalstellen 0,25 und darüber sind auf halbe, 0,75 und darüber auf ganze Kilogramm aufzurunden. Bei Errechnung der Kilogrammgewichte für 1000 Blätter, wie Quart-, DIN- und Oktavblätter, wo es sich um verhältnismäßig kleine Gewichte handelt, ist die Abrundung auf das nächste Zehntelkilogramm vorzunehmen.
bb. Maßabweichungen:
Bei allen Lieferungen hat der Verkäufer das Recht auf nachstehende Maßabweichungen:
(1) Unbeschnittene Papiere und Kartons: +/- 1% der Fläche, wenigstens aber 5 mm in Breite und Länge nach oben, wobei diese Abweichung sich auch auf die einzelnen Bogen- und Rollenbreiten untereinander beziehen kann.
(2) beschnittene Papiere und Kartons: 2 mm in Breite und Länge.
(3) Papiere mit abgepasstem Wasserzeichen: 5 mm in Breite und Länge. Dabei dürfen die abgepassten Wasserzeichen um 1 ½ cm in Ihrer Stellung und nach jeder Richtung verschoben sein.
(4) Papiere und Kartons in rechtwinkligem Bogen: 2 mm Abweichung vom rechten Winkel nach jeder Richtung.
(5) Papiere und Kartons in Rollen: 3 cm Schwankung nach oben oder unten im Rollendurchmesser, wobei 10% der Gesamtlieferung in Restrollen mit kleinerem Durchmesser geliefert werden dürfen. Bei beschnittenen wird das Gewicht des unbeschnittenen Papiers berechnet, oder es tritt nach Wahl des Verkäufers ein Aufschlag von wenigstens 5 v. H. ein.
cc. Gewichtsabweichungen:
Bei allen Lieferungen hat der Verkäufer das Recht auf Gewichtsabweichungen:
Bis zu 10 v. H. Über- oder Untergewicht bei Seiden-, Paus-, Zeichenpapier mit Oberflächenleimung, gekrepptem Papier, sowie bei geklebtem, gestrichenem und anderen Sonderpapieren, bis zu 6 v. H. für geringeres Packpapier, bis zu 4 v. H. für sonstige Papiersorten.
Wird der Spielraum nach einer Seite ausgeschlossen, so hat der Verkäufer ein Recht auf Gewichtsabweichung in doppelter Höhe der angegebenen Hundertsätze nach der anderen Seite. Die zulässige Abweichung wird von dem bestätigten Quadratmetergewicht oder, wenn ein Höchst- und ein Mindestgewicht vorgeschrieben sind, von dem mittleren Gewicht auf den Durchschnitt der Gesamtlieferung berechnet.
b. Liegen wie vorstehend beschriebene, berechtigte Gewichtsabweichungen vor, so wird die zu berechnende Papiermenge wie folgt bestimmt:
(1) Bei Berechnung des Papiers nach dem Gewicht ist die tatsächlich gelieferte Menge zu berechnen, jedoch nicht mehr als nach dem vorstehenden Absatz zulässig.
(2) Bei der Berechnung des Papiers nach Bogenzahl (Riespreis): Ein Übergewicht erhöht den Preis nicht, ein Untergewicht gibt kein Recht auf Preisminderung.
Schreiben Sie ein Höchstgewicht vor, so darf nur das tatsächlich gelieferte Gewicht, aber nicht mehr als das bestellte Höchstgewicht berechnet werden. Die zulässigen Gewichtsschwankungen sind nach unten zu halten. Schreibe Sie ein Mindestgewicht vor, so sind die zulässigen Gewichtsschwankungen nach oben zu halten.
c. Mengenabweichungen:
Wir haben das Recht, nachstehende Mehr- oder Minderlieferung vorzunehmen:
Bei allen Format- und Rollenpapieren und Feinkartons auf reiner Zellstoffbasis: 20 v. H. bei Mengen unter 1000 kg, 15 v. H. bei Mengen über 1000 kg bis 2000 kg, 10 v. H. bei Mengen über 2000 kg, über 10000 kg frei Vereinbarung. Wird bei der Lieferung von Papieren nach besonderen Verfahren eine höhere Mindestmenge als 1000 kg vereinbart, so gilt der Spielraum von 20 v. H. bis zur Liefermenge von 3000 kg.
Die zulässige Abweichung wird von der bestellten Menge oder, wenn eine Höchst- und eine Mindestmenge in Auftrag gegeben worden sind, von der mittleren Menge berechnet.
Vorstehend beschriebene Mehr- oder Minderlieferungen gelten als Vertragserfüllung.
Wir behalten uns geringfügige Abweichungen/Anpassungen in Ausführung, Beschaffenheit und Farbe der Artikel vor!
d. Die Umschläge der Pakete, Riese und Rollen, bei Rollen auch die inneren Papphülsen, ebenso die üblichen Schutzauflagen im Ries, sowie bei Rollenpapieren auch die zur Verstärkung der Rollenenden mitgelieferten hölzernen Spunde einschließlich Panzerpackungen werden mitgewogen und berechnet, soweit sie handelsüblich oder vertraglich vereinbart sind. Packpapiere und gleichartige Tüten- und Einschlagpapiere sowie Briefumschlagpapiere werden roh für rein gewogen und berechnet. Dagegen werden Holzrahmen, Bretter und Eisenbänder vom Rohgewicht abgezogen. Ebenso Kisten oder seemäßige Verpackungen (z.B. Zinkeinsätze, Fasspackungen, Öltuche), die besonders berechnet werden. Ballen von geringerem Gewicht als dem üblichen Gewicht bedingen einen Aufschlag.
e. Die vorgenannten Bedingungen gelten sinngemäß auch bei Lieferungen von Folien, jedoch mit folgenden Abweichungen: Toleranzen im Flächengewicht (+ – 15%), in der Rundumstärke (+ – 15%), sowie in Längen und Breiten (+ – 5%, wenigstens aber 10 mm) sind technisch nicht vermeidbar und begründen auch keine Haftungsansprüche gegen uns. Gleiches gilt bei der Fertigung von Beuteln, Säcken und ähnlichen Erzeugnissen für einen Anteil von bis zu 4% fehlerhafter Ware.
f. Bei Einfärbungen und Aufdrucken kann für Haltfestigkeit, Lebensmittelechtheit und Lichtbeständigkeit keine Haftung übernommen werden. Sondereinfärbungen sowie Passdifferenzen bis zu 5 mm können nicht reklamiert werden. Gleiches gilt bezüglich Druckstand und Druckqualität bei Aufdruck des Recyclingsymbols oder des grünen Punktes, da es sich hierbei um eine reine Kennzeichnung der Produkte handelt.
Bei Waren aus Regenerat haften wir angesichts der bekannten Schwankungen des Grundmaterials nicht für Farbabweichungen, bei transparenten Regenerat Folien ebenso wenig für mögliche Schlieren oder Trübungen, sowie Differenzen im Gleitmittelgehalt.
6. Mängelrüge und Mängelhaftung:
Sie haben die gelieferte Ware unverzüglich auf Übereinstimmung mit dem Vertragsgegenstand, auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Mängelrügen wegen offener Mängel müssen unverzüglich, spätestens eine Woche nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich bei uns eingehen.
Für geringfügige Abweichungen (§ 5 ) in der Stoffbeschaffenheit, Stoffmischung, Leimung, Härte, Aufsicht, Durchsicht, Farbe, Oberfläche, Glätte, Reinheit und dergleichen gelten nicht als Mangel, der zur Rüge berechtigt. Bei Lieferungen mit bestimmten Stoffmischungen und Festigkeiten gelten Abweichungen bis zu 10% als geringfügig. Für geringfügige Zählfehler, Auslesemängel und einige im oberen oder unteren Teil des Ballens befindliche wellige Bögen haftet der Verkäufer nicht.
Liegt ein Mangel vor, so sind Sie nach zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen, wenn sich nicht aus Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung der Produkte.
Ein Verbrauch, die Vermischung, Verbindung, Verarbeitung oder Veräußerung der gelieferten Waren gilt als vorbehaltlose Genehmigung derselben.
Teilreklamationen berechtigen nicht zur Reklamation der übrigen Ware.
Das Wellig liegen des Papiers ist in der Regel kein versteckter Mangel. Für Normalpapiere gelten in erster Linie die amtlichen Bestimmungen. Der Aschegehalt unbeschwerter (mineralfreier) Papiere darf 3 v. H. nicht übersteigen. Bei beschwerten Papieren darf der Aschegehalt ein Drittel mehr oder weniger als die vereinbarten Hundertsätze betragen. Bei holzfreien Papieren sind geringe Mengen verholzter Fasern, Holzschliff u.s.w. bis höchstens 5 v. H. zulässig.
Für die Beurteilung einer Lieferung im Falle einer Mängelrüge, auch wenn diese sich auf Mengenabweichungen, Maßabweichungen und Gewichtsabweichungen gründet, ist nur der durchschnittliche Ausfall, nicht aber sind einzelne Rollen oder Rollenteile, Bogen, Pakete oder Ballen maßgebend. Ein Mangel ist nicht gegeben, wenn einzelne Rollenteile oder Bogen im Gewicht um das Doppelte des zulässigen Spielraums oder mindestens 10 v. H. nach oben oder unten vom Durchschnitt abweichen. Stärker abweichende Teile dürfen jedoch nicht mehr als 5 v. H. der Gesamtmenge betragen.
7. Sonstige Haftung:
Wir haften unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Ferner haften wir für fahrlässig verursachte Personenschäden sowie für die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Vorstehender Ausschluss gilt auch für unsere Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren binnen 12 Monaten.
Wir übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für externe/weiterführende Links auf unseren Internetseiten und deren Inhalte.
8. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsverbot:
Rechnungen sind netto zu zahlen mit Kreditkarte, auf Rechnung oder unter Nachname.
Im Falle fehlerhafter Berechnung behalten wir uns Nachbelastung vor.
Unsere Mitarbeiter sind ohne schriftliche Vollmacht nicht zur Entgegennahme von Zahlungen oder sonstigen Verfügungen befugt.
Fälligkeit der Gegenleistung tritt mit dem Liefertag ein. Wenn bei vereinbarter Ratenzahlung der Vertragspartner mit einem, eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist, und wenn der rückständige Betrag mindestens 10% des Kaufpreises ausmacht, wird der restliche Zahlungsbetrag sofort und insgesamt fällig. Im Verzugsfall berechnen wir bankübliche Überziehungskreditzinsen, sowie Mahngebühren von 2,50 bzw. 5,00 EURO pro erfolgter Mahnung.
Eingehende Teilzahlungen werden ausschließlich gemäß § 367 Absatz 1 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt unter Berechnung aller Einziehungskosten und Diskontspesen angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Schecks oder Wechseln sind wir nicht verpflichtet.
Wir sind berechtigt, unser Zurückbehaltungsrecht auch wegen offener Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis mit dem Vertragspartner auszuüben. Gegenforderungen berechtigen den Vertragspartner nur zur Aufrechnung, soweit sie von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
9. Rücknahme; Zubehör:
Nehmen wir Ware nach Vereinbarung zurück (innerhalb 14 Tage nach Lieferung), sind hierfür erforderliche Kosten und entgangener Gewinn vom Vertragspartner zu erstatten. Ausgeschlossen ist eine Rücknahme von lieferungen an Geschäftskunden, Spezialanfertigungen oder Speziallieferungen auf Wunsch des Vertragspartners.
Klischees und Werkzeuge, die ausschließlich für Ihre Anfertigungen hergestellt wurden, bleiben, auch wenn diese anteilig berechnet werden, unser Eigentum und werden für eventuelle Nachbestellungen zwei Jahre aufbewahrt.
10. Eigentumsvorbehalt:
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware („Vorbehaltsware“) geht erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf Sie über. Sie sind nur berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange Sie nicht mit Zahlungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – in Verzug sind. Diese Befugnis erlischt auch dann, wenn der Vertragspartner mit seinen Kunden die Unabtretbarkeit der Forderung vereinbart. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Eine Be- und Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller i.S. § 950 BGB, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wird Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten zu dem der anderen Waren im Zeitpunkt der Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung. § 947 Absatz 2 BGB gilt nicht.
Sie verwahren die Vorbehaltsware unentgeltlich und haben sie auf eigene Kosten im ordnungsgemäßen Zustand zu halten und gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware werden Sie auf unser Eigentum hinweisen und uns – auch im Fall der Beschädigungen oder Vernichtung der Vorbehaltsware – unverzüglich benachrichtigen.
Sie werden uns eventuelle Abtretungsverbote von Großkunden sofort anzeigen. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handhabung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent) treten Sie bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Waren (inkl. Mehrwertsteuer) mit allen Nebenrechten zuzüglich 20% an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Sie sind widerruflich berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Sie sind dagegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Bei Fortfall dieser Voraussetzungen sind Sie verpflichtet, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben zu machen, Unterlagen auszuhändigen sowie den Schuldnern die Abtretung unverzüglich anzuzeigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits – insbesondere Zahlungsverzug – können wir die Vorbehaltsware zurücknehmen bzw. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte verlangen und die Ware nach Androhung mit angemessener Frist auf Ihre Kosten verwerten. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
11. Datenschutz:
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden.
Die von eingeforderten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages verwendet, verarbeitet und gespeichert. Dieser Verwendung stimmen Sie durch die Annahme des Angebotes zu. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Sie haben jederzeit das Recht, sich über den Verbleib der von Ihnen gespeicherten Daten zu informieren oder die Löschung der Daten zu verlangen. Die Daten werden nicht an Dritte – außer zur eventuell erforderlichen Durchsetzung unserer Forderungen – weitergegeben.
Der vollständige Vertragstext (die erfolgte Bestellung) wird von uns nur maximal 3 Monate elektronisch gespeichert und kann bis zur Löschung aus unserem System jederzeit vom Vertragspartner oder dessen Bevollmächtigten abgefordert werden.
12. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand:
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Versandort. Gerichtsstand für sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist Almelo (NL). Auf alle Verträge findet das Recht die Niederland Anwendung unter Ausschluss des CSIG.
Wir weisen darauf hin – wie vom Gesetzgeber in die Niederlande gefordert! – dass die Vertragssprache ausschließlich Holländisch ist.
13. Schlussbestimmungen:
Sollten einzelne Bedingungen oder Teile derselben unwirksam sein oder werden oder nicht Vertragsbestandteil werden, so berührt dies die übrigen Bedingungen oder Teile solcher Bedingungen nicht. Eventuell unwirksame Regelungen sind dem wirtschaftlichen Sinn unserer Geschäftsbeziehung entsprechend auszulegen bzw. anzupassen.
ZUSÄTZLICHES:
I. Angebote:
Unsere Angebote sind unverbindlich. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
II. Lieferung und Zahlung:
Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind am Anfang unserer AGB`s näher ausgewiesen. Es gibt keine Mindestbestellmenge, jedoch muß für gebührenfreie Anlieferung ein Mindestauftragswert von € 500,00 erreicht werden .
Alle unsere Preise sind netto (OHNE die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%) angegeben!
Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern uns dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.
III. Lieferzeiten:
Ware, die am Lager ist (für Beförderungsprobleme haften wir nicht) kommt innerhalb von 2 Tagen zum Versand; häufig noch am gleichen Tag. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung.
Sonderanfertigungen werden in der Regel innerhalb von zwei Wochen fertig gestellt und versendet.
IV. Vorbehalt:
Wir behalten uns vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, bzw. die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen.
V. Gewährleistung:
MTis GmbH. gewährleistet, daß die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern – innerhalb der vorstehenden Toleranzen – ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu prüfen. Im Falle offener Mängel müssen diese sofort, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.
Bei Reklamationen muß das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muß zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, uns zugesandt werden.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert.
MTis GmbH. hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.
VI. Schlusssatz:
Jeder uns erteilte Auftrag wird ausschließlich zu unseren oben stehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt!
Sämtlich anders lautenden Bedingungen und Nebenabsprechen sind gegenstandlos, wenn sie nicht SCHRIFTLICH (nur durch die Geschäftsleitung) bestätigt werden.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
Alle Preisangaben verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer!