Die sichere Nutzung von Anschlagmitteln

Allgemein

Die sichere Nutzung von Anschlagmitteln

Dieser Beitrag widmet sich dem Lastentransport im Betrieb und der Verwendung von Anschlagmitteln. Denn die Beauftragung der Mitarbeiter, im Rahmen ihrer Tätigkeiten Lasten zu heben und zu transportieren, ist für das Unternehmen immer mit einem Risiko verbunden. Ein wichtiger Grund, sich an den von den Berufsgenossenschaften empfohlenen Vorgehensweisen zu orientieren.

Die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter

Alle bei MTIndustry angebotenen Anschlagmittel entsprechen den gültigen Sicherheitsvorgaben und Normen. Doch was hilft die Einhaltung der strengsten Normen, wenn einem Mitarbeiter das Fachwissen zum Thema Anschlagmittel, wozu unter anderem Hebebänder und Ketten zählen, fehlt? Dies ist einer der Gründe, warum die Beauftragung zur selbstständigen Nutzung von Lastaufnahmeeinrichtungen nur geschulten Mitarbeitern erlaubt werden sollte.

Erfüllt ein Mitarbeiter nachfolgende Anforderungen, gilt er als vertraut im Umgang mit Geräten zum Heben und Transportieren von Lasten.

– Zuverlässigkeit beim Abschätzen des Gewichtes der Last, wenn es nicht bekannt ist.
– Richtige Bestimmung der Schwerpunktlage einer Last.
– Wissen über die Tragfähigkeit der unterschiedlichen Lastaufnahmeeinrichtungen (Ketten, Rundschlingen, Hebebänder) und deren korrekte Auswahl sowie Handhabung im Betrieb und während der Aufbewahrung.
– Korrekte Lastensicherung
– Richtiges Verhalten beim Anschlagen, Anheben und während des Transports.
– Beim Lasten anheben und Transport übliche Zeichengebung.
– Richtiges Verhalten beim Absetzen und Lösen der verwendeten Anschlagmittel.

Nur wenn diese Qualifikationen nachweislich vorhanden sind, darf ein Mitarbeiter Lastaufnahmeeinrichtungen in Kombination mit Anschlagmitteln in Betrieb nehmen.

Sicherheit durch regelmäßige Überprüfung der Anschlagmittel

Um von den zahlreichen Vorteilen der verschiedenen Hebewerkzeuge zuverlässig und dauerhaft zu profitieren, sind bestimmte Sicherheitsvorschriften unverzichtbar.

– Sichtprüfung der Anschlagmittel vor jeder Benutzung
– Anschlagmittel auf keinen Fall ohne speziellen Kantenschutz über scharfe Kanten ziehen. Jeder Kantenradius der Last, der kleiner als der Durchmesser oder die Dicke des Anschlagmittels ist, gilt als scharfe Kante.
– Einmal jährlich erfolgt die Überprüfung der Anschlagmittel durch einen sachkundigen Prüfer.
– Besitzt eine Anschlagkette keinen Tragkraftanhänger, darf sie nur dann verwendet werden, wenn einzelne Kettenglieder mehrfach Kennzeichnungen zum Hersteller und zur Qualität des Kettenmaterials aufweisen.